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Schulaufnahme

Diagnostik bedeutet u.a. die Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs hinsichtlich eines besonderen Förderschwerpunktes.
Im Förderschulwesen unterscheiden wir folgende Förderschwerpunkte: körperlich und motorische Entwicklung, Hören, Sehen, Sprache, Lernen, geistige Entwicklung sowie emotionale und soziale Entwicklung (Verhalten).
Die Grundlage zur Einschulung in bzw. zur Überweisung an eine Förderschule bildet das sonderpädagogische Feststellungsverfahren. Feststellungsverfahren werden bereits ab dem Kindergartenalter durchgeführt und dienen ausschließlich der Erörterung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs, falls dieser vorliegt.

Generell entscheiden die Eltern bzw. Personensorgeberechtigten, ob die sonderpädagogische Förderung an einer Förderschule oder im gemeinsamen Unterricht (GU) erfolgen soll.

Seit dem Schuljahr 2010/2011 stellt der Mobile Sonderpädagogische Diagnostische Dienst (MSDD) den wesentlichen Ansprechpartner im sonderpädagogischen Feststellungsverfahren dar. Der MSDD prüft durch entsprechende Zuarbeiten der Schulen und Eltern und durch medizinische oder therapeutische Berichte die Antragstellung auf Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs. Der MSDD koordiniert das Feststellungsverfahren und zieht im Bedarfsfall auch Förderpädagogen hinzu. Darüber hinaus ist der MSDD beratend tätig, wenn es an den Schulen oder bei Eltern spezielle Fragen zur individuellen Förderung, zur Unterrichtsgestaltung bzw. Schulorganisation gibt.




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